Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten entsprechend Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung

Wir verfügen über die Zulassung Arbeiten an fest- oder schwach gebundenen, asbesthaltigen Bauteilen auszuführen. Unsere Mitarbeiter sind im sicheren Umgang mit Asbestprodukten geschult. Zu unserem Portfolio zählen unter anderem Bohrungen mit emissionsarmen Verfahren.